18. Dezember 2022

Koalition einig: Ab Juli 2023 zahlt der Auftraggeber den Makler

Bisher müssen immer Mieter den Makler bezahlen, auch wenn der Vermieter diesen herangezogen hat. Künftig gilt das Bestellerprinzip.

ÖVP und Grüne haben sich nun doch auf die Reform der Maklergebühren geeinigt: Ab 1. Juli 2023 wird bei der Wohnungsvermietung das Bestellerprinzip gelten, gaben Justizministerin Alma Zadić (Grüne) und Jugend-Staatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) am Sonntag bekannt. Das heißt, dass nur mehr derjenige, der einen Makler beauftragt, diesen auch bezahlen muss. Für Mieter bedeute das in Summe jährlich mehr als 55 Millionen Euro Entlastung bei Vertragsabschlüssen.

Bisher müssen immer Mieter Maklergebühren – in Höhe von bis zu zwei Brutto-Monatsmieten – bezahlen, auch wenn der Vermieter einen Makler herangezogen hat. Die Regierungsvorlage zur Änderung des Maklergesetzes wird kommenden Mittwoch im Ministerrat beschlossen, kündigten Zadić und Plakolm in einer gemeinsamen Presseinfo an.

Zadić: „Jahrzehntelange Ungerechtigkeit“

„Wir räumen damit mit einer jahrzehntelangen Ungerechtigkeit auf. Wie überall sonst gilt nun auch beim Mieten: Wer bestellt, bezahlt auch. Damit entlasten wir alle Wohnungssuchenden, die bisher hohe Maklerprovisionen gezahlt hätten“, freute sich Zadić, die den ersten Entwurf schon 2021 vorgelegt hatte.

Auch Plakolm zeigte sich nun „froh, dass wir hier zu einer Einigung gekommen sind“. Für junge Menschen sei die Umstellung auf das Bestellerprinzip ein großartiger Schritt. Sie würden sich damit fast ein Drittel der Startkosten für eine eigene Wohnung sparen.

Dabei hatte es sich vor Kurzem noch gespießt: Zadić und Plakolm haben zwar im März 2022 eine Einigung präsentiert. Aber dann legte sich – wie die Grünen Ende November beklagten – die ÖVP quer gegen jene Bestimmung, die verhindern soll, dass die abgeschaffte Maklerprovision durch die Hintertür wieder eingeführt wird.

„Umfassender und strenger Umgehungsschutz“

Der nun vereinbarte Gesetzesentwurf sieht laut Presseinfo einen „umfassenden und strengen Umgehungsschutz“ vor. Doppeltes Abkassieren und das Verheimlichen von Auftragsverhältnissen werde verhindert, unter anderem mittels vorgeschriebener transparenter Dokumentation. Es soll nicht dazu kommen, dass Mieter und Mieterinnen statt der Maklerprovision andere Zahlungen beim Vertragsabschluss leisten müssen. Bei Verstößen droht eine Verwaltungsstrafe.

Aus dem ursprünglichen angestrebten Inkrafttreten mit 1. Jänner 2023 kann freilich nichts mehr werden, die Gesetzesänderung muss noch vom Parlament beschlossen werden. Aber jetzt stünden einem Inkrafttreten mit 1. Juli 2023 keine Hindernisse mehr entgegen, hieß es in der gemeinsamen Aussendung.

Fast vier Millionen Hauptwohnsitz-Wohnungen

In Österreich gibt es demnach fast vier Millionen Hauptwohnsitz-Wohnungen, von denen rund ein Fünftel private Hauptmietwohnungen sind. Etwa die Hälfte davon wird befristet vermietet. Jährlich werden etwa 82.000 befristete (durchschnittlich auf viereinhalb Jahre) und 35.000 unbefristete Mietverträge abgeschlossen. Von den Mietern mit befristetem Vertrag erhalte derzeit jeder Dritte keine Verlängerung – und müsse somit einen teuren Wohnungswechsel vornehmen.

Ab einer Befristungsdauer von über drei Jahren können Makler dafür die höchstmögliche Provision verlangen. Damit ergebe sich durch die Umstellung auf das Bestellerprinzip jährlich in Summe eine finanzielle Entlastung von 55 Millionen Euro.

Kritik aus Immo-Wirtschaft und Wirtschaftskammer

Kritik kam vom Österreichischen Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI). Etwa liege der Gesetzesentwurf noch gar nicht vor. „Ein politisches Foul der Sonderklasse ist, dass die betroffene Branche seit einem Jahr überhaupt nicht mehr in Beratungen eingebunden war“, empörte sich ÖVI-Präsident Georg Flödl in einer Aussendung. Auch die „polemische Argumentation der vermeintlichen Ungerechtigkeit“ sei mehr als verwunderlich. Denn schon bisher sei eine Provisionszahlung nur zu zahlen gewesen, wenn es eine Beauftragung und Honorarvereinbarung gab. Der Mieter brauche bald für Dienstleistungen, die er erhält, nicht mehr bezahlen. „Dieses Verständnis von Fairness ist nicht nachzuvollziehen, am Ende des Tages werden Mieter und Vermieter gleichermaßen verlieren,“ so Flödl.

ÖVI und Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) warnten vor weitreichenden negativen Konsequenzen für Vermieterinnen und Vermieter, Mieterinnen und Mieter sowie den Immobilienmarkt im Allgemeinen. „Da haben die Regierungsparteien den zukünftigen Mieterinnen und Mietern gar kein schönes Weihnachtsgeschenk gemacht“, so Gerald Gollenz, Obmann des WKÖ-Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in einer Aussendung. Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes werde es auf dem Markt zu unangenehmen und unerwarteten Veränderungen kommen, so Fachverbandsobmann-Stellvertreter Michael Pisecky: „Das Bestellerprinzip wird den Markt verändern, aber leider nicht zum Positiven. Es ist eigentlich unverantwortlich, dass man von politischer Seite sehenden Auges in dieses Problem läuft, da wir aus Deutschland wissen, wie sich der Markt dadurch zum Schlechteren entwickelt hat.“ Der Markt werde „unübersichtlicher, das Angebot geringer und Wohnen wird durch das Bestellerprinzip für Mieter auch nicht billiger“. Denn die entscheidenden und wichtigsten Faktoren seien die laufenden Wohnungskosten, meinte Gollenz.

Quelle: Standard.at, 18.12.2022

Über Mosam Real Estate

Mosam Real Estate wurde 2017 gegründet und hat seinen Firmensitz in Wien. Das eigentümergeführte Unternehmen versteht sich als gesamtheitlicher Immobiliendienstleister und Wohnbauentwickler. Der Fokus liegt hierbei in der hochwertigen Vermarktung von Wohn- und Gewerbeimmobilien in ganz Österreich, sowie in der Sanierung und Errichtung von Wohnbau unter Bedachtnahme der gegenwärtigen Einsatzmöglichkeiten nachhaltiger und klimaschonender Bausubstanzen und Bauweisen.

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